Der CC 77 führt zweimal im Jahr (Frühjahr, Herbst) einen internen Fotowettbewerb durch. Dazu darf jedes Mitglied bis zu drei aktuelle Arbeiten einreichen. Die Bewertung erfolgt, soweit möglich, durch externe Juroren. Weitere Regeln für die internen Wettbewerbe sind untenstehend aufgelistet.
Zu den besten Bildern der durchgeführten Wettbewerbe gelangen Sie hier.
Regeln für die internen Wettbewerbe des Fotoclubs CC 77
Der Fotoclub führt regelmäßig interne Wettbewerbe durch.
Derzeit sind es zwei Halbjahreswettbewerbe im Frühjahr (Thema frei) und Herbst (Thema vorgegeben).
- Das Thema für den Wettbewerb im Herbst wird im Rahmen der Jahresplanung festgelegt und bekannt gegeben.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Clubmitglieder.
- Jeder Teilnehmende darf je Wettbewerb max. drei Arbeiten abgeben.
- Eingereicht werden können nur digitale Fotos per Upload in den Cloud-Speicher des CC 77.
- Die Juroren bekommen die Bilder vorab zur Bewertung übermittelt.
Der zeitliche Ablauf für den Wettbewerb ist wie folgt:
- Vier Wochen vor dem Wettbewerbs-Termin: Versenden des Upload-Links an die Mitglieder über den E-Mailverteiler.
- Nach Versand des Links: Frist von drei Wochen für den Upload der Wettbewerbsbilder.
- Die Dateinamen der hochgeladenen Bilder müssen den Namen des Fotografen und einen Bildtitel enthalten (z. B. Max_Mustermann_Abendrot.jpg).
- Eine Woche vor dem Wettbewerbs-Termin: Ende der Upload-Möglichkeit, Anonymisierung der Dateinamen und Übermittlung der Bilder an die Juroren
- Plenum-Termin Wettbewerb: Alle eingereichten Wettbewerbsbilder werden vorgestellt und die Juroren präsentieren ihre Bewertung
Weitere Bedingungen für die Wettbewerbsbilder:
- Die vorgelegten Bilder müssen nach der Ausschreibung entstanden sein, d.h. keine Archivbilder bzw. nicht älter als 1 Jahr. Auch die einzelnen Bildteile (z.B. bei einer Collage) müssen innerhalb dieses Zeitraums entstanden sein.
- Die Bilder dürfen kein fremdes Material (z.B. aus dem Internet) enthalten. Die digitale Bildbearbeitung muss selbst erfolgt sein.
- Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Foto verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aktueller Bildteile hat, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmerin den Fotoclub CC 77 von allen Ansprüchen frei.
Weitere Bemerkungen:
- Die Juroren sind in ihrer Beurteilung bzw. Bewertung völlig frei. Sie sollten jedoch eine Platzierung bzw. Rangfolge vornehmen und die Bilder anschließend vor dem Clubplenum besprechen.
- Die 10 Siegerbilder werden auch auf der Website des CC77 publiziert.
- Die Bildautoren der Siegerbilder geben mit der Teilnahme am Wettbewerb ihr Einverständnis ab, dass ihre Fotos mit Nennung ihres Namens auf der Homepage des CC77 veröffentlicht werden.